Das Verwaltungsgericht München geht in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 29. August 2024 (Az. M 17 K 23.30508) davon aus, dass Schutzberechtigten in Griechenland immer noch die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht.
Aus den aktuellen Erkenntnismitteln ergebe sich keine hinreichende Verbesserung der Lage Schutzberechtigter in Griechenland. Soweit zuletzt pauschal angenommen werde, dass junge, gesunde, arbeitsfähige, körperlich belastbare und mit hinreichender Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative ausgestattete Männer ihre Existenzgrundlage in Griechenland vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände sicherstellen könnten, decke sich dies nicht mit den dargelegten Erkenntnissen.
Schreibe einen Kommentar