Kein Asylantrag bei Äußerung ausschließlich humanitärer Gründe

Ein Asylgesuch im Sinne von § 13 AsylG liegt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. Februar 2025 (Az. 29 L 461/25.A) nicht vor, wenn ein Ausländer sich in seiner Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darauf beruft, wegen seines Gesundheitszustandes nach Deutschland gekommen zu sein, weil er medizinisch behandelt werden wolle. Es handele sich dann um ein Gesuch auf Gewährung von Schutz aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen und damit sinngemäß um eine Berufung auf Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG. Solche Abschiebungshindernisse seien inhaltlich durch die Ausländerbehörde zu prüfen, nicht durch das Bundesamt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871