Kein Folgeverfahren trotz vorheriger Rückkehr ins Heimatland

In seinem auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Minden zurückgehenden Urteil vom 25. Mai 2023 (Rs. C-364/22) hält der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für Folgeverfahren mit Europarecht vereinbar, wenn es darum geht, dass ein erneuter Asylantrag eines Ausländers trotz einer zwischenzeitlichen Rückkehr in sein Heimatland als Folgeantrag behandelt wird. Die Tatsache, dass sich der Antragsteller vor der Stellung eines Folgeantrags in seinem Herkunftsland aufgehalten habe, könne zwar einen Einfluss auf die gebotene Gefahrenbeurteilung und damit auf die Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes haben. Der bloße Umstand jedoch, dass eine Rückkehr ins Herkunftsland erfolgt sei, bedeute jedoch noch nicht unbedingt, dass „neue Umstände oder Erkenntnisse“ im Sinne von Art. 40 EU-Asylverfahrensrichtlinie vorlägen. Dass es sich bei dem Folgeantrag um einen „neuen Antrag“ im Sinne von Art. 19 Abs. 3 Dublin‑III-Verordnung handele, sei eine davon unabhängige Frage.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871