Kein Folgeverfahren trotz vorheriger Rückkehr ins Heimatland

In seinem auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Minden zurückgehenden Urteil vom 25. Mai 2023 (Rs. C-364/22) hält der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für Folgeverfahren mit Europarecht vereinbar, wenn es darum geht, dass ein erneuter Asylantrag eines Ausländers trotz einer zwischenzeitlichen Rückkehr in sein Heimatland als Folgeantrag behandelt wird. Die Tatsache, dass sich der Antragsteller vor der Stellung eines Folgeantrags in seinem Herkunftsland aufgehalten habe, könne zwar einen Einfluss auf die gebotene Gefahrenbeurteilung und damit auf die Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes haben. Der bloße Umstand jedoch, dass eine Rückkehr ins Herkunftsland erfolgt sei, bedeute jedoch noch nicht unbedingt, dass „neue Umstände oder Erkenntnisse“ im Sinne von Art. 40 EU-Asylverfahrensrichtlinie vorlägen. Dass es sich bei dem Folgeantrag um einen „neuen Antrag“ im Sinne von Art. 19 Abs. 3 Dublin‑III-Verordnung handele, sei eine davon unabhängige Frage.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Refoulement by Proxy

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…

    Weiterlesen..

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871