Kein Zweitantrag bei noch laufendem Asylverfahren im Drittstaat

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob im Sinne von § 71a Abs. 1 AsylG ein Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat erfolglos abgeschlossen ist und damit ein Zweitantrag vorliegt, ist der Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 8. April 2024 (Az. 3 LA 68/21), in dem es den Antrag des beklagten Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil in dem Verfahren zurückgewiesen hat. Einer Klärung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Annahme des Vorliegens eines Zweitantrags maßgeblich sei, komme keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil diese bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871