Keine aufenthaltsrechtliche Verteilung im Mutterschutz

Mit Beschluss vom 25. März 2022 (Az. 2 PA 91/21) hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden, dass einer Verteilung nach § 15a AufenthG während des Mutterschutzes regelmäßig zwingende Gründe entgegenstehen oder jedenfalls ein Vollstreckungshindernis vorliege, wenn die Mutterschutzzeit noch mehrere Monate andauere.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ISSN 2943-2871