Keine automatische Verfahrensaussetzung bei anhängigem EuGH-Verfahren

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2024 (Az. 10 N 20/24) darauf hin, dass ein bloßer Verweis auf ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsverfahren nicht ohne Weiteres zu einer Aussetzung eines asylgerichtlichen Verfahrens führt. Insbesondere ein bloßer Hinweis darauf, dass das zu entscheidende Verfahren gegenüber dem beim EuGH anhängigen Verfahren „gleich gelagert“ sei, reiche nicht aus, um die Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu erfüllen, wenn im Berufungszulassungsverfahren ein Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren gerügt werde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871