Keine Bedarfsgemeinschaft während der Ausbildung

Das gesetzgeberische Ziel des § 25a Abs. 1 AufenthG, wonach der Bezug öffentlicher Leistungen durch einen in Ausbildung befindlichen Jugendlichen während der Ausbildungszeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Eltern nicht entgegenstehen soll, kann nur erreicht werden, wenn der betreffende Jugendliche aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen wird, für die der Lebensunterhalt durch eigenständige Erwerbstätigkeit der Eltern gesichert sein muss, sagt das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in seinem Beschluss vom 7. November 2023 (Az. 2 A 229/22). Ansonsten liefe die Privilegierung des § 25a Abs. 1 Satz 2 AufenthG jedenfalls teilweise ins Leere, was dem Schutzgedanken des Art. 6 GG widersprechen würde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871