Keine Gehörsverletzung, wenn gerichtliche Anhörungsmitteilung missverstanden wurde

Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 (Az. 1 B 33.21) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass es keine Gehörsverletzung darstelle, wenn eine gerichtliche Anhörungsmitteilung von einem Verfahrensbeteiligten missverstanden wurde. Die Formulierung, dass Gelegenheit gegeben werde, zu einer beabsichtigten Entscheidung eines Gerichts Stellung zu nehmen, sei aus Sicht eines verständigen, notwendig rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht missverständlich gewesen.

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ISSN 2943-2871