In der vergleichsweise umstrittenen Frage, ob Dublin-Rückkehrern in Kroatien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit und aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, schlägt sich das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 7. Juni 2023 (Az. 6 L 858/23.A) auf die Seite des VGH Mannheim, der das in seinem Urteil vom 11. Mai 2023 (Az. A 4 S 2666/22) verneint hatte. Das VG Köln übernimmt auch wörtlich die Argumentation des VGH Mannheim, etwa wenn es ausführt, dass es nicht Aufgabe deutscher Verwaltungsgerichte sei, im Rahmen des Dublin-Systems Verwaltungsakte kroatischer Behörden auf ihre Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen.
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