Personen, die in Kroatien als international Schutzberechtigte anerkannt worden sind, sind von rechtswidrigen Pushbacks nicht betroffen, meint der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Beschluss vom 6. April 2024 (Az. 2 A 1129/20.Z.A). Haupthindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Kroatien sei in der Praxis die Sprachbarriere, dabei sei es zumindest jüngeren Personen zuzumuten, sich über kostenlose Online-Sprachkurse einen Basiswortschatz selbständig anzueignen.
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