Keine systemischen Mängel in Kroatien für anerkannte Schutzberechtigte

Personen, die in Kroatien als international Schutzberechtigte anerkannt worden sind, sind von rechtswidrigen Pushbacks nicht betroffen, meint der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Beschluss vom 6. April 2024 (Az. 2 A 1129/20.Z.A). Haupthindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Kroatien sei in der Praxis die Sprachbarriere, dabei sei es zumindest jüngeren Personen zuzumuten, sich über kostenlose Online-Sprachkurse einen Basiswortschatz selbständig anzueignen.

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ISSN 2943-2871