Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung

Mit Urteilen vom 17. August 2021 (Az. 1 C 26.20 u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Reihe von Verfahren entschieden, dass aus der bloßen Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung kein „Flüchtigsein“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung folge. Allein eine Verletzung von Mitwirkungspflichten rechtfertige jedenfalls bei einer zwangsweisen Überstellung nicht die Annahme eines „Flüchtigseins“, solange der zuständigen Behörde der Aufenthalt des Antragstellers bekannt sei und sie die objektive Möglichkeit einer Überstellung – gegebenenfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwangs – habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871