Keine Verpflichtungsklage zum Duldungszusatz wegen ungeklärter Identität

Der Zusatz zu einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes stellt eine Nebenbestimmung zur Duldung dar, gegen die nur mit der Anfechtungsklage vorgegangen werden kann, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinem Beschluss vom 25. Juni 2024 (Az. 2 O 202/24 OVG). Das Rechtschutzziel bestehe in so einem Fall nicht in der Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, weil der Betroffene bereits über eine Duldung verfüge. Stattdessen bestehe sein Rechtschutzziel in der Aufhebung des Zusatzes „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“, bei dem es sich um eine Nebenbestimmung zur Duldung handele. Dieses Rechtsschutzziel sei mit einer Anfechtungsklage geltend zu machen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871