Keine Zulassung der Revision bei bloß falscher Rechtanwendung

Mit Beschluss vom 3. August 2021 (Az. 1 B 36.21) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der bloße Einwand, das Berufungsgericht habe vom Europäischen Gerichtshof aufgestellte Maßstäbe nicht berücksichtigt, nicht zur Zulassung der Revision im Asylverfahren führe. Weder der Vortrag, das Berufungsgericht habe den Sachverhalt tatsächlich oder rechtlich falsch gewürdigt, noch der Einwand, das Berufungsgericht sei von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewichen, sei nach § 132 VwGO für die Zulassung der Revision erheblich.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871