Keine Zuständigkeitskonzentration bei Mehrstaatern

Die asylgerichtliche Zuständigkeitskonzentration in Baden-Württemberg gemäß § 30b der Zuständigkeitsverordnung Justiz (ZuVOJu) ist nicht auf Kläger mit mehreren Staatsangehörigkeiten anwendbar, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2025 (Az. A 11 S 1568/25). Die Zuständigkeitsverordnung verwende den Begriff „Herkunftsstaat“ im Wortlaut der Norm im Singular, was nahelege, dass die Zuständigkeitskonzentration für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz den Fall nicht umfasse, in dem der Rechtsschutzsuchende über mehrere Staatsangehörigkeiten verfüge, die zur Relevanz mehrerer Herkunftsstaaten führe. Mit der Zuständigkeitskonzentration in § 30b ZuVOJu habe der Verordnungsgeber erkennbar die Intention verfolgt, Verfahren aufgrund einer Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte Herkunftsstaaten zügig und effektiv zu führen. Bei Mehrstaatern seien aber asylrechtliche Streitigkeiten sehr häufig durch tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten mit Blick auf die Staatsangehörigkeit(en) geprägt, was der mit der Konzentration der Zuständigkeit gerade intendierten Beschleunigung von Asylverfahren deutlich zuwiderlaufen würde.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur die Rechtslage in Baden-Württemberg (§ 30b ZuVOJu), ist aber vermutlich auf die (zahlreichen) anderen Bundesländer übertragbar, in denen asylgerichtliche Zuständigkeiten ebenso konzentriert wurden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871