Menschenrechtswidrige Inhaftierung während des Asylverfahrens in Zypern

In zwei Urteilen vom 2. Juli 2024 (Az. 63076/19, K.A. gg. Zypern und 24607/20, B.A. gg. Zypern) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass Zypern die Rechte von zwei Schutzsuchenden aus Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit) verletzt hat, indem es sie unter Berufung auf Gründe der nationalen Sicherheit während ihrer Asylverfahren inhaftiert hat und weil Beschwerden der Betroffenen gegen ihre Inhaftierung von den zuständigen Gerichten über längere Zeiträume nicht bearbeitet wurden. In dem einen Verfahren war die Beschwerde des Betroffenen erst nach neun Monaten bearbeitet worden, in dem anderen Verfahren erst nach über zwei Jahren.

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ISSN 2943-2871