Menschenrechtswidrige Zurückweisungen an Polens Ostgrenze

Die Praxis polnischer Grenzbehörden in den Jahren 2016 und 2017, Schutzsuchende an der polnischen Grenze zur Ukraine zurückzuweisen und Asylgesuche zu ignorieren, verstößt unter anderem gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung) und gegen Art. 4 des vierten Zusatzprotokolls zur EMRK (Verbot der Kollektivausweisung), sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 4. April 2024 (Az. 54029/17 u.a., Sherov u.a. gg. Polen). Es habe sich um eine generelle Politik polnischer Grenzbehörden gehandelt, wodurch aus der Ukraine eintreffende Schutzsuchende systematisch an der Ausübung ihrer Rechte gehindert worden und so einer Gefahr der Kettenabschiebung in Verfolgerstaaten ausgesetzt gewesen seien.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871