In drei Urteilen vom 3. Oktober 2024 (Az. 15008/19, 15192/20 u.a. und 15293/20 u.a.) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einmal mehr menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen und Inhaftierungen in den griechischen Aufnahmezentren auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos in den Jahren 2019 und 2020 gerügt. In drei weiteren Urteilen vom 3. Oktober 2024 (Az. 652/18, 32660/18 und 18581/19) hat der Gerichtshof ebenfalls einmal mehr menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen und Inhaftierungen in der ungarischen Transitzone Röszke in den Jahren 2017 bis 2019 gerügt.
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