Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2024 (Az. 39090/20) festgestellt, dass Zypern durch einen Pushback syrischer Flüchtlinge im September 2020 menschenrechtswidrig gehandelt hat. Die syrischen Flüchtlinge hatten versucht, Zypern vom Libanon aus per Boot zu erreichen, wurden allerdings nach Erreichen zyprischer Hoheitsgewässer von der zyprischen Küstenwache aufgehalten, die Asylgesuche der Flüchtlinge ignorierte und sie ebenfalls per Boot zurück in den Libanon brachte. Dies, so der Gerichtshof, habe gegen Art. 3 und Art. 13 EMRK sowie gegen Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK verstoßen. Der Gerichtshof hat zu diesem Urteil auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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