Medienberichten (siehe etwa hier, hier, und hier) zufolge hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 10. April 2025 (Az. 24 L 91/25) in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Entzug der EU-Freizügigkeitsrechte eines irischen Staatsangehörigen wiederhergestellt. Es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids des Berliner Landesamts für Einwanderung, weil die Behörde den Entzug mit einer Teilnahme des Betroffenen an pro-palästinensischen Protesten begründet habe, ihrer Amtsaufklärungspflicht aber nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei.
Insbesondere habe es die Behörde versäumt, Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern, ohne die nicht festgestellt werden könne, ob sich der Betroffene an strafrechtlich relevanten Protesten beteiligt habe. Dies wäre aber unerlässlich gewesen, um eine Entscheidung treffen zu können. FragDenStaat kennt die politischen Hintergründe und dokumentiert unter anderem politischen Druck aus der Berliner Landesregierung sowie eine anfängliche Weigerung des Landesamts für Einwanderung, diesem Druck nachzugeben.
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