Nachfluchtgründe bei Mitgliedschaft in kurdischer Oppositionspartei im Iran

Für die Beurteilung der Frage, ob ein iranischer Staatsangehöriger wegen einer exilpolitischen Betätigung in Deutschland bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen durch den iranischen Staat zu erwarten hat, sind die vom Antragsteller geltend gemachten Handlungen im Einzelfall nach ihrem Inhalt, ihrer Reichweite, ihrer aus der Sicht des iranischen Regimes möglichen Wirkung im Iran und ihrer Zurechenbarkeit zur Person des Schutzsuchenden zu beurteilen, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinem Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 4 LB 396/23 OVG). Dabei komme es maßgeblich darauf an, ob zu erwarten sei, dass der Schutzsuchende von den iranischen Machthabern als ernsthafte Bedrohung der eigenen Herrschaft angesehen werde. Dies sei bei einer nach außen erkennbaren Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (PDKI) anzunehmen, die von den iranischen Behörden als Gefahr für die eigene Sicherheit angesehen und als terroristische und separatistische Organisation behandelt werde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871