Naturschutzrechtliches Baumfällverbot zur Verhinderung einer Flüchtlingsunterkunft immer noch rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin berichtet in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2024 über eine neuerliche Eilentscheidung des Gerichts vom 5. Februar 2024 (Az. VG 24 L 6/24), mit der die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen ein vom Bezirksamt Berlin Pankow erneut ausgesprochenes Baumfällverbot angeordnet wurde. In dem Verfahren geht es um die geplante Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft, die das Bezirksamt offenbar verhindern will. Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren ein früheres Fällverbot des Bezirksamts als voraussichtlich rechtswidrig eingeschätzt (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 128 sowie aktuell die LTO).

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ISSN 2943-2871