Naturschutzrechtliches Baumfällverbot zur Verhinderung einer Flüchtlingsunterkunft wohl rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin informiert in einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2024 über seine Eilentscheidung vom 9. Januar 2024 (Az. VG 24 L 305/23), in dem es ein vom Bezirksamt Pankow von Berlin erlassenes, sofort vollziehbares generelles Fällverbot für Bäume, die dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft weichen sollen, für voraussichtlich rechtswidrig hält. Unter anderem sei sich das Bezirksamt vermutlich nicht über sein Ermessen im Klaren gewesen, habe den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt (sondern sich lediglich auf ein von einer Anwohnerinitiative erstelltes Artenschutzgutachten verlassen) und die geplanten Fällungen auf unbestimmte Dauer untersagt und damit eine denkbar weitreichende Maßnahme gewählt, ohne weiter darzulegen, welche konkreten Maßnahmen zur Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts es zu ergreifen gedenke und wieviel Zeit es hierfür benötige. Das Verwaltungsgericht weist in seiner Pressemitteilung auch darauf hin, dass das Bezirksamt am 10. Januar 2024, d.h. nur einen Tag nach der gerichtlichen Entscheidung, erneut ein sofort vollziehbares Fällverbot erlassen habe, wogegen sich die betroffene landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in einem weiteren Eilverfahren (Az. VG 24 L 6/24) wende.

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ISSN 2943-2871