Das Oberverwaltungsgericht Münster informiert in einer Pressemitteilung vom 4. März 2024 unter anderem darüber, dass die Zahl der Asylverfahren bei den sieben Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 erneut gestiegen ist und mit rund 20.600 neuen Streitfällen im Jahr 2023 erstmals seit 2019 (damals 22.700) wieder über 20.000 liegt. Damit sei auch der Anteil der Asylsachen an allen neu eingegangenen Verfahren bei den sieben Verwaltungsgerichten erheblich angewachsen, nämlich auf durchschnittlich rund 40% aller Verfahren, wobei die Quote am Verwaltungsgericht Köln mit etwa 24% am niedrigsten und am Verwaltungsgericht Aachen mit rund 56% am höchsten sei. Die Verwaltungsgerichte hätten über rund 53% der Asylklagen innerhalb eines Jahres entschieden.
In einer weiteren Pressemitteilung vom 28. Februar 2024 berichtet das Verwaltungsgericht Münster über seine Tätigkeit im Jahr 2023 unter anderem in asylrechtlichen Verfahren. Die durchschnittliche Dauer von asylrechtlichen Hauptsacheverfahren beim Gericht habe sich von 17,4 Monaten im Vorjahr 2022 auf 16,7 Monate verkürzt und asylrechtliche Eilverfahren hätten wie im Vorjahr durchschnittlich zwei Wochen gedauert. Im Jahr 2023 seien beim Gericht insgesamt 2.055 neue asylrechtliche Klagen und Eilanträge eingegangen, das sei etwas weniger als im Vorjahr 2022 (2.196 Eingänge). Der Anteil der Asylverfahren an der Gesamtzahl der Verfahren des Gerichts liege bei annähernd 50%.
Diese nordrhein-westfälige PR-Offensive scheint zumindest auch zum Ziel zu haben, bei der Landespolitik ein gewisses Bewusstsein für den Personalbedarf der örtlichen Justiz zu schaffen: Die von der Politik angestrebte weitere und umfassende Verkürzung der Laufzeiten von Asylverfahren erfordere ausreichendes Personal an den Gerichten, damit nicht die Bearbeitung anderer, für die Beteiligten und oftmals auch für die Allgemeinheit nicht weniger wichtiger Verfahren zurückgestellt werden müsse. Es sei daher zu hoffen, dass die Haushaltsgesetzgebung des Landes dem Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 Rechnung trage, wonach Asylgerichtsverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als 5 % beträgt, in drei Monaten, und in allen anderen Fällen regelhaft nach sechs Monaten abgeschlossen sein sollen.
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