In seinem Urteil vom 12. Januar 2023 (Rs. C-280/21) hat der Europäische Gerichtshof den Begriff der „politischen Überzeugung“ im Rahmen der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EG ausgelegt und meint, dass die politische Überzeugung die Versuche einer internationalen Schutz beantragenden Person erfasst, ihre persönlichen vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen mit rechtlichen Mitteln gegen illegal operierende nicht staatliche Akteure zu verteidigen, wenn diese aufgrund ihrer durch Korruption zum betreffenden Staat unterhaltenen Verbindungen in der Lage sind, den Repressionsapparat dieses Staates zum Nachteil dieser Person zu instrumentalisieren, soweit diese Versuche von den Akteuren, von denen die Verfolgung ausgehen kann, als Opposition oder Widerstand in einer Angelegenheit, die diese Akteure oder deren Politiken und/oder Verfahren betrifft, aufgefasst werden.
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