Am 25. Februar 2022 verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Revisionsverfahren über die Strafbarkeit eines Benediktinermönchs, der in seiner Abtei Kirchenasyl gewährt hatte und deshalb wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt war, im April 2021 aber überraschend freigesprochen wurde (Urteil des Amtsgerichts Kitzingen vom 26. April 2021, Az. 1 Cs 882 Js 16548/20). Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch Revision eingelegt, der jetzt zur Revisionsverhandlung geführt hat.
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