Sächsische Abschiebungsbehörde ignoriert gerichtliche Eilentscheidung

Die Landesdirektion Sachsen, die in Sachsen unter anderem gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsAAZuVO für Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zuständig ist, hat am 11. Juli 2024 eine Abschiebung nach Marokko trotz eines dies untersagenden Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Chemnitz fortgesetzt und den Eilbeschluss ignoriert. Das Verfahren ist allerdings insoweit unübersichtlich, als der Eilbeschluss sich gegen die örtliche Ausländerbehörde Chemnitz richtete, die für die Abschiebung nicht zuständig war. In Folge fühlten sich sowohl die örtliche Ausländerbehörde als auch die Landesdirektion nicht an den Eilbeschluss gebunden und wurde die Bundespolizei von keiner der beiden Behörden instruiert, die Abschiebung abzubrechen. Fünf Tage nach der Abschiebung verpflichtete das Verwaltungsgericht Chemnitz beide Behörden dazu, den abgeschobenen Ausländer innerhalb von sieben Tagen zurückzuholen, weil sie es „unter grober Missachtung ihrer Bindung an Recht und Gesetz“ unterlassen hätten, die Abschiebung auszusetzen. Dies wollte die örtliche Ausländerbehörde nicht akzeptieren und legte Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Bautzen ein, das ihr in zwei Beschlüssen vom 22. Juli 2024 (Az. 3 B 111/24 und 3 B 112/24) Recht gab, eben weil die örtliche Ausländerbehörde nicht zuständig sei. Das Oberverwaltungsgericht hat zu diesen Beschlüssen auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. An der Rückholverpflichtung der Landesdirektion ändert sich nichts, weil sie gegen den Rückholbeschluss des Verwaltungsgerichts (noch) keine Rechtsmittel eingelegt hat.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871