Schwierige Verhältnisse in Griechenland zumutbar

Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit anerkannter Flüchtlinge in Griechenland über einen längeren Zeitraum begründen noch nicht die Gefahr der Verelendung, sagt das Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Urteil vom 1. Juli 2025 (Az. RN 16 K 24.32044). Betroffenen könnten schwierige Verhältnisse zugemutet werden, außerdem existierten in Griechenland Hilfsangebote karitativ tätiger Organisationen.

Das Urteil ist etwas lieblos zusammengestückelt, wenn man das so sagen darf. Die Ausführungen des Gerichts passen nicht zum Sachverhalt, weil sie überwiegend im Konjunktiv verfasst sind, obwohl der Kläger mittlerweile nach Griechenland abgeschoben wurde und dort tatsächlich obdach- und arbeitslos ist, was das Gericht im Tatbestand noch zutreffend zusammenfasst. Ich verstehe schon, dass Verwaltungsgerichte in asylgerichtlichen Verfahren mit Textbausteinen arbeiten (müssen), aber etwas mehr Liebe zum Detail (und zum tatsächlichen Sachverhalt) müsste man doch erwarten können.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

  • Mehrere Monate

    Müssen Ausländerbehörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse prüfen, obwohl sie dafür nach deutschem Recht gar nicht zuständig sind, oder bleibt es bei der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge? Ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Herbst sorgt jedenfalls bei mir für Verwirrung, und eine…

    Weiterlesen..

  • Refoulement by Proxy

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871