Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit anerkannter Flüchtlinge in Griechenland über einen längeren Zeitraum begründen noch nicht die Gefahr der Verelendung, sagt das Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Urteil vom 1. Juli 2025 (Az. RN 16 K 24.32044). Betroffenen könnten schwierige Verhältnisse zugemutet werden, außerdem existierten in Griechenland Hilfsangebote karitativ tätiger Organisationen.
Das Urteil ist etwas lieblos zusammengestückelt, wenn man das so sagen darf. Die Ausführungen des Gerichts passen nicht zum Sachverhalt, weil sie überwiegend im Konjunktiv verfasst sind, obwohl der Kläger mittlerweile nach Griechenland abgeschoben wurde und dort tatsächlich obdach- und arbeitslos ist, was das Gericht im Tatbestand noch zutreffend zusammenfasst. Ich verstehe schon, dass Verwaltungsgerichte in asylgerichtlichen Verfahren mit Textbausteinen arbeiten (müssen), aber etwas mehr Liebe zum Detail (und zum tatsächlichen Sachverhalt) müsste man doch erwarten können.
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