Spanien für vulnerable Personen kein sicherer Drittstaat

Mit Beschluss vom 29. April 2022 (Az. 4 L 291/22.A) hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass eine Familie mit Kleinkind, der in Spanien internationaler Schutz zuerkannt wurde, nicht dorthin abgeschoben werden darf. Die Familie würde bei einer Abschiebung, so das Gericht, wahrscheinlich in eine menschenrechtswidrige Situation geraten, weil nicht zeitnah eine Unterkunft zur Verfügung stünde. Die dem Gericht vorliegenden Erkenntnismittel ließen eine Gleichgültigkeit der spanischen Behörden gegenüber den Antragstellern erwarten.

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ISSN 2943-2871