Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl informieren in einer Pressemitteilung vom 19. Oktober 2023 darüber, dass sie für einen Betroffenen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2023 (Az. 1 C 10.22) erhoben haben. In dem Verfahren geht es darum, ob ein Zimmer in einer Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Ergreifung eines abzuschiebenden Ausländers auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten werden darf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das bejaht (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 115), weil eine Durchsuchung, die eine richterliche Anordnung erforderlich mache, erst dann vorliege, wenn zusätzlich zum bloßen Betreten eines Zimmers die Suche nach Personen und Gegenständen hinzukomme, um etwa „Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften“. Dagegen wendet sich die 78-seitige Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverwaltungsgericht vorwirft, den grundrechtlichen Schutz der Wohnung „entkernt“ zu haben.
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