Verletzung von Artt. 3, 13 EMRK durch Abschiebung eines Journalisten in die Türkei

Als Verstoß gegen das Refoulement-Verbot (Art. 3 EMRK) und gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 20. Juli 2021 (Az. 29447/17, D. gg. Bulgarien) das Verhalten Bulgariens, das im Oktober 2016 einen aus der Türkei geflohenen Journalisten umgehend zurück in die Türkei abgeschoben hatte. Auch wenn zwischen den Beteiligten umstritten war, ob der Beschwerdeführer in Bulgarien formell um Asyl nachgesucht habe, hätte Bulgarien in Anbetracht der vom Beschwerdeführer geäußerten Befürchtungen und angesichts der Lage in der Türkei nach dem Putschversuch von Amts wegen prüfen müssen, ob der Beschwerdeführer wahrscheinlich Mitglied einer Gruppe sei, die systematisch einer Praxis der Misshandlung ausgesetzt sei, so der EGMR, und habe dem Beschwerdeführer auch keine effektive Möglichkeit gegeben, sich gegen eine Abschiebung in die Türkei rechtlich zur Wehr zu setzen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871