Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Beschlusses vom 7. September 2022 (Az. 1 C 26.21) veröffentlicht, in dem es den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Frage angerufen hatte, ob die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem EU-Mitgliedstaat einen anderen EU-Mitgliedstaat daran hindert, den bei ihm gestellten weiteren Antrag auf internationalen Schutz in einem Fall ergebnisoffen zu prüfen, in dem der Flüchtling nicht in den ersten EU-Mitgliedstaat überstellt werden darf. Das BVerwG hatte im September in einer Pressemitteilung über diese Vorlage berichtet.
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