In einem Beschluss vom 15. November 2022 (Az. 1 B 71.22) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2022 (Az. 11 A 861/20.A) zurückgewiesen, in dem Verfahren ging es um eine Dublin-Überstellung nach Rumänien. In dem Verfahren um die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer „Reueerklärung“ (Az. 1 C 9/21) hat das BVerwG nunmehr auch den Volltext seines Urteils vom 11. Oktober 2022 veröffentlicht.
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