Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Februar 2023 (Az. 1 B 62.22) eine Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in einem Verfahren zurückgewiesen, in dem es um die Überstellung eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten nach Italien ging. In dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Februar 2019 (Az. 15 K 936.17 V), in dem es um die die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem minderjährigen Ausländer ging, hat das Auswärtige Amt die von ihm eingelegte Revision zurückgenommen und das BVerwG das Verfahren daher mit Beschluss vom 17. November 2022 (Az. 1 C 17.22) eingestellt.
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