Mit Beschluss vom 14. April 2023 (Az. 1 B 1.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zurückgewiesen, in dem es um eine Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt und ein Urteil des VGH München vom 27. September 2022 (Az. 10 B 22.263) ging. Das BVerwG hielt die Frage, ob die Prüfung der Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes einschließlich einer möglichen Unterbrechung der Kontinuität zum Zeitpunkt der Verlustfeststellung abschließend sei bzw. ob diese Prüfung auf den behördlichen Verlustfeststellungszeitpunkt beschränkt sei oder ob es eine nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit geben müsse, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für bereits geklärt.
In zwei Beschlüssen vom 27. März 2023 (Az. 1 B 72.22 und 1 B 74.22) hat das BVerwG Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des OVG Münster zurückgewiesen. In den Verfahren ging es um Dublin-Überstellungen nach Rumänien, die Revision hatte Verfahrensmängel und Verstöße gegen Art. 6 EMRK geltend gemacht.
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