Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 28. März 2023 (Az. 1 C 40.21) veröffentlicht, in dem es um den Anspruch einer rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung ging; das BVerwG hatte einen solchen Anspruch verneint und darüber bereits am 28. März 2023 in einer Pressemitteilung berichtet.
In seinem Beschluss vom 29. März 2023 (Az. 1 B 10.23) hat das BVerwG eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zurückgewiesen, in dem es darum ging, unter welchen Voraussetzungen von einer starken Vermutung dafür auszugehen ist, dass die Wehrdienstverweigerung durch die Behörden Syriens als ein Akt politischer Opposition ausgelegt wird.
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