Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 1. August 2023 (Az. 1 C 20.22 und 1 C 1.23) zwei weitere Revisionsverfahren unter Verweis auf die beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsverfahren C-123/23 (Khan Yunis) und C-202/23 (Baabda u. a.) ausgesetzt, in denen es darum geht, ob § 71a Abs. 1 AsylG mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie vereinbar ist, wenn ein Asylantrag als Zweitantrag mit der Begründung abgelehnt wird, dass bereits in einem anderen EU-Staat außer Dänemark oder Irland ein Asylverfahren durchgeführt wurde (siehe auch HRRF-Newsletter Nr. 109 mit einer ausführlichen Darstellung).
Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 (Az. 1 B 11.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren verworfen, in dem es um Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Syrien ging.
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