Mit Beschluss vom 1. August 2023 (Az. 1 C 11.22) hat das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Revisionsverfahren unter Verweis auf die beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsverfahren C-123/23 (Khan Yunis) und C-202/23 (Baabda u. a.) ausgesetzt. In den vor dem EuGH anhängigen Verfahren geht es darum, ob § 71a Abs. 1 AsylG mit der EU-Asylverfahrensrichtlinie vereinbar ist, wenn ein Asylantrag als Zweitantrag mit der Begründung abgelehnt wird, dass bereits in einem anderen EU-Staat außer Dänemark oder Irland ein Asylverfahren durchgeführt wurde (siehe auch HRRF-Newsletter Nr. 109 mit einer ausführlichen Darstellung).
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