Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 15. März 2022 (Az. 1 A 1.21) veröffentlicht, in dem Verfahren ging es um die Versagung des Einvernehmens des BMI zur Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche „Moria-Flüchtlinge“. Das BVerwG hatte im März entschieden, dass das gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 AufenthG erforderliche Einvernehmen des Bundes bei der Einrichtung des Berliner Landesaufnahmeprogramms rechtmäßig verweigert wurde. Die Entscheidung über das Einvernehmen diene der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit und sei an diesem Zweck auszurichten. Habe der Bund in eigener Zuständigkeit Ausländer aus der fraglichen Gruppe aus denselben humanitären Gründen aufgenommen, dürfe er einem Landesaufnahmeprogramm zudem bei fehlender Kohärenz mit den eigenen, auf dieselbe Personengruppe bezogenen Maßnahmen das Einvernehmen verweigern.
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