Mit Beschlüssen vom 2. Mai 2022 (Az. 1 B 39.22) und vom 4. Mai 2022 (Az. 1 B 17.22) hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei ausländerrechtlichen Verfahren Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen. Im Verfahren 1 B 39.22 ging es um Fragen des Assoziationsrechts, im Verfahren 1 B 17.22 um die Frage der Zumutbarkeit der Beantragung eines eritreischen Nationalpasses.
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