Mit Urteil vom 14. September 2021 (Az. 41643/19, Abdi gg. Dänemark) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Dänemark mit der Ausweisung des wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilten somalischen Beschwerdeführers, der seit über 20 Jahren in Dänemark lebt, Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt habe. Der Beschwerdeführer sei insbesondere nicht auf die Gefahr einer Ausweisung hingewiesen worden und habe sehr starke Bindungen zu Dänemark, dagegen so gut wie keine Bindungen zu Somalia.
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