Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Auswärtigen Amt laut Medienberichten vom 20. August 2025 (hier, hier und hier) in einem von ihm im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschiedenen Verfahren ein Zwangsgeld für den Fall angedroht, dass das Ministerium der klagenden afghanischen Familie mit einer Aufnahmezusage für Deutschland keine Visa erteilt.
Ob es sich um das Verfahren handelt, in dem die Bundesregierung ihre Beschwerde gegen die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in der vergangenen Woche zurückgezogen hatte, ist unklar. Die LTO weiß derweil mehr, unter anderem, dass es bislang 22 erfolgreiche Eilanträge zum Afghanistan-Aufnahmeprogramm gegeben hat und dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag der Bundesregierung auf Aussetzung der Vollziehung eines Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts am 20. August 2025 abgelehnt hat, und zwar ausdrücklich unter Bezugnahme auf Berichte über die kürzlichen Abschiebungen von Afghanen aus Pakistan.
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