Mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 91/19) hat der BGH den Zeitraum klargestellt, den eine Feststellung, eine Inhaftierung habe den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, abdeckt. Eine solche Feststellung, so der BGH, umfasse den gesamten Zeitraum vom Erlass der Haftanordnung bis zur Entlassung des Betroffenen.
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