In einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2022 berichtet der Verwaltungsgerichtshof München über sein Urteil vom 9. November 2021 (Az. 11 B 19.33187), in dem er das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu verpflichtet hat, zwei russische Staatsangehörige wegen ihrer Religionsausübung als Zeugen Jehovas als Asylberechtigte anzuerkennen. Ihnen drohe in der Russischen Föderation mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine staatliche Verfolgung. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation habe die Zeugen Jehovas im Jahr 2017 als extremistische Gruppe eingestuft und ihnen sämtliche Aktivitäten verboten. Seitdem könne die Ausübung des Glaubens sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit dar, weil es die Möglichkeit öffentlicher Zusammenkünfte und sonstiger Glaubensbetätigung weitgehend unterbinde.
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