In einer Pressemitteilung vom 12. Juli 2021 berichtet das Verwaltungsgericht Bremen über seine Entscheidung in den Verfahren 4 K 1545/19, 4 K 2709/19, 4 K 865/20, in dem es um die zweimalige Abschiebung eines Straftäters in den Libanon sowie um Anträge auf Wiedereinreise ging. Das Gericht hielt beide Abschiebungen für rechtswidrig, weil Verfahrensvorschriften bzw. eine Stillhaltezusage des Innensenators verletzt wurden, sah aber keinen Anspruch auf Wiedereinreise.
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