Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 (Az. XIII ZB 71/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein zweimonatiger Transitaufenthalt eines Minderjährigen gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG rechtmäßig sein kann. Im entschiedenen Verfahren standen dem minderjährigen Betroffenen beide Elternteile als Betreuungspersonen zur Verfügung und befand er sich in Gesellschaft zweier älterer Geschwister.
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