EGMR hebt vorläufige Maßnahme gegen Litauen auf

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut Pressemitteilung vom 29. September 2021 entschieden, seine Anfang September im Verfahren A.S. u.a. gg. Litauen (Az. 44205/21) gegen Litauen erlassene vorläufige Maßnahme, in der es um an der litauisch-weißrussischen Grenze gestrandete Asylsuchende ging, nicht zu verlängern. Die Beschwerdeführer befänden sich auf litauischem Gebiet und die litauische Regierung habe zugesichert, sie bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren nicht abzuschieben.

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ISSN 2943-2871