Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein) „Einführungsband zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 2026“ zu sein, mit lediglich 92 Seiten ist es im Umfang eher schmal. Insofern folgerichtig wird im Vorwort eine schnelle Einarbeitung in das neue Recht versprochen, was sicherlich zutreffend ist.
Der Autor, Verwaltungsrichter in Stuttgart, hat sich dazu entschieden, die inhaltlichen Schwerpunkte aus „verwaltungsgerichtlicher Sicht“ (S. 5) zu setzen. Diese Schwerpunktsetzung hat zur Folge, dass nur diejenigen GEAS-Rechtsakte vergleichsweise umfänglich behandelt werden, die absehbar den Gegenstand asylgerichtlicher Verfahren vor Verwaltungsgerichten bilden werden, nämlich die Qualifikationsverordnung (auf 10 Seiten), die AMM-Verordnung (auf 11 Seiten) und die Asylverfahrensverordnung (auf 34 Seiten). Alle anderen GEAS-Rechtsakte zusammen müssen sich dagegen lediglich 8 Seiten teilen, so dass so praxisrelevante Themen wie etwa Screening, Inhaftierung oder Vulnerabilität deswegen zwar nicht gar nicht vorkommen, aber nur kursorisch behandelt werden. Regelungen des deutschen Rechts, insbesondere des GEAS-Anpassungsgesetzes, werden im Sachzusammenhang angesprochen.
Aus methodischer Sicht hätte es möglicherweise nahegelegen, einen Schwerpunkt der Darstellung auf strukturelle und konzeptionelle Aspekte der GEAS-Reform und der neuen Regelungen zu legen. Der Autor hat stattdessen den Weg gewählt, die Regelungen der einzelnen Rechtsakte im Prinzip in derselben Reihenfolge zu behandeln, in der sie im jeweiligen Rechtsakt vorkommen. Dieser Ansatz funktioniert erstaunlich gut, zumal bei der Qualifikationsverordnung und bei der AMM-Verordnung; die Darstellung der einzelnen Regelungen ist durchweg solide und belastbar. Besonders hilfreich sind dabei die insgesamt neun im Buch abgedruckten Prüfschemata, die es deutlich leichter machen, die jeweilige Regelungslogik zu verstehen und nachzuvollziehen.
Ausgerechnet bei der Asylverfahrensverordnung weicht der Autor aber von der Reihenfolge der gesetzlichen Regelungen ab und orientiert sich bei seiner auf fast 17 Seiten ausgebreiteten Darstellung behördlicher Entscheidungsmöglichkeiten an den unterschiedlichen Arten der Ablehnung eines Asylantrags (S. 48-65). Das macht die Lektüre stellenweise anstrengend. Die überaus praxisrelevanten Konzepte des sicheren Drittstaats und des sicheren Herkunftsstaats werden nämlich nicht im Kontext ihrer gesetzlichen Regelung (Artt. 57–64 VO) behandelt, sondern nur implizit – bei der Ablehnung von Asylanträgen als unzulässig (Art. 38 VO, Rn. 95 ff.) und im beschleunigten Prüfungsverfahren (Art. 42 VO, Rn. 110 ff.). Hinzu kommt, dass die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten im selben Atemzug genannt werden, obwohl diese gar nicht in der Asylverfahrensverordnung geregelt sein werden, sondern in Art. 17 der – noch nicht final verabschiedeten – neuen Rückführungsverordnung (Rn. 99).
Das beschleunigte Prüfungsverfahren hat es dem Autor ohnehin angetan, weil er an gleich vier unterschiedlichen Stellen (Rn. 90, 106, 122, 156) praktisch inhaltsgleich ausführt, dass die (negativen) Folgen der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nicht wegen der qualifizierten Ablehnung (also der Bezeichnung als gerade „offensichtlich“ unbegründet) eintreten, sondern weil sowohl die qualifizierte Ablehnung selbst als auch ihre Folgen gleichermaßen an das Vorliegen der Voraussetzungen des beschleunigen Prüfungsverfahrens anknüpfen. Diese Aussage ist zwar nicht falsch, trifft aber auf das bisherige Recht doch genauso zu (vgl. Artt. 32 Abs. 2, 46 Abs. 6 Buchst. a RL 2013/32). Der vom Autor sodann geforderte „Gleichlauf“ zwischen der Ablehnung im beschleunigten Prüfungsverfahren und der Vergabe des Attributs der Offensichtlichkeit ist unionsrechtlich zwar sicher möglich (Art. 39 Abs. 4 VO), stellt aber kein „Problem“ (Rn. 156) der fehlenden Unterscheidbarkeit von Ablehnungen als unbegründet und offensichtlich unbegründet dar: Unionsrechtlich kommt es schlicht nicht darauf an, im deutschen Recht handelt es sich um eine bloße historisch gewachsene (s. § 11 AsylVfG 1982) Marotte des Gesetzgebers.
Eine solche Auseinandersetzung mit dogmatischen Fragestellungen ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel: Es geht in diesem Buch um eine zusammenfassende Darstellung der Regelungen der neuen GEAS-Rechtsakte, nicht um eine vertiefte Analyse. Immerhin wird auf vermutlich unionsrechtswidrige Regelungen des neuen deutschen Rechts hingewiesen (Rn. 20, 43, 69, 77, 131), wird die auf der Hand liegende Auslegungsfrage thematisiert, was der Begriff der „ordnungsgemäßen Anwendung“ in Art. 43 AMM-Verordnung bedeuten soll (Rn. 67) und wird die wichtige Frage gestellt, ob die nunmehr in § 18a Abs. 4 S. 4 AsylG geregelte Verkürzung der Rechtsschutzfrist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung auf einen (!) Monat nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt (Rn. 152).
Insgesamt hält das Buch, was sein Titel verspricht, jedenfalls für die drei im Detail behandelten europäischen Verordnungen, und erleichtert das Verständnis der neuen Regelungen dieser drei Rechtsakte ungemein. Naturgemäß können auf weniger als einhundert Seiten nicht alle, oder auch nur zahlreiche, Auslegungs- oder gar Streitfragen behandelt werden, was aber erklärtermaßen auch nicht der Anspruch des Buchs ist. Sein immenser Vorteil ist, dass es tatsächlich Mitte Juni 2026 lieferbar ist – greifen Sie getrost zu.



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