Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31. August 2021 (Az. XIII ZB 58/20) in Erinnerung gerufen, dass Abschiebungshaft rechtswidrig ist, wenn ein Rechtsanwalt dem Haftgericht die Vertretung des betroffenen Ausländers angezeigt hat, das Gericht die Anhörung aber gleichwohl ohne Teilnahme des Rechtsanwalts durchführt. Dies verletze den Grundsatz des fairen Verfahrens, so der BGH, auf eine Kausalität für die Anordnung der Haft komme es nicht an.
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