Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche einige Urteilsvolltexte veröffentlicht, deren Inhalte schon länger bekannt waren, nämlich in zwei der Verfahren, in denen es entschieden hatte, dass keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung oder eines erfolglosen Überstellungsversuchs eintritt (Urteile vom 17. August 2021, Az. 1 C 38.20 und 1 C 1.21), siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 17. August 2021, und in dem Verfahren zur Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Berufsausbildung während des asylgerichtlichen Verfahrens (Urteil vom 7. September 2021, Az. 1 C 46.20), siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 7. September 2021.
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